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Ist das „Zurückbehalten“ von Wohnungs- und Benützungsrechten am übertragenen Grundstück eine grunderwerbsteuerpflichtige Gegenleistung?
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Ist das „Zurückbehalten“ von Wohnungs- und Benützungsrechten am übertragenen Grundstück eine grunderwerbsteuerpflichtige Gegenleistung? | |
-I/10 |
Die Entscheidung
Mit Übergabsvertrag übertrug der Übergeber seiner Tochter ein Grundstück samt Wohnhaus und behielt sich und seiner Ehegattin das lebenslängliche und unentgeltliche Wohnrecht samt dem Recht zur Alleinbenützung des Gartens vor. Das bedeutet, die Tochter erhält zwar das Eigentum übertragen, als Gegenleistung dafür räumt sie aber die Nutzung dem Übergeber und einem von ihm genannten Dritten ein. Der Gegenleistungsbegriff des GrEStG ist ein eigentümlicher Begriff, der über den bürgerlich-rechtlichen Begriff der Gegenleistung hinausgeht. Dem Verkäufer/Übergeber vorbehaltene Nutzungen i. S. d. § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG sind alle Vorteile, die sich aus dem Gebrauch des Grundstücks ergeben, wie Grunddienstbarkeiten, Fruchtgenussrecht, Wohnungsrecht, Wohnungsgebrauchsrecht, die an und für sich bei einem Grundstückskauf auf den Erwerber übergeben würden und die durch ausdrückliche Vereinbarung zwischen den Vertragsteilen dem Übergeber an dem Grundstück nach dem Zeitpunkt der Grundstücksübertragung zukommen sollen. Solche Nutzungen sind Gegen...