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Außersteuerliche Auswirkungen als Aufhebungsgrund
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Der Fall
Die Berufungswerberin bezieht neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Für 2009 hat die Berufungswerberin in der Einkommensteuererklärung die Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit 4.298 Euro angegeben. Mit Bescheid vom wurde die Einkommensteuer 2009 erklärungsge...