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BFGjournal 7, Juli 2011, Seite 303

Anhängige Amtsbeschwerden

Angela Stöger-Frank

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Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen von Luxusfahrzeugen
(miterledigt RV/3686-W/08, RV/3687-W/08); beim VwGH anhängig unter 2011/13/0063 betreffend Umsatzsteuer sowie unter 2011/16/0137 betreffend NoVA

Der Fall

Der Bw. betreibt einen Handel mit Kfz, vorwiegend der Luxusklasse. Das vorliegende Verfahren betraf neun Fahrzeuge der Marken Ferrari, Mercedes, Porsche und Continental GT. Für die Inanspruchnahme der NoVA-Vergütung i. S. d. § 12a NoVAG 1991 ist nachzuweisen, dass das Fahrzeug bei der Lieferung bzw. Verbringung ins Ausland gelangt. Dieser Nachweis ist in den Fällen der Lieferung in sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen nach § 7 Abs. 4 ff. UStG 1994 bzw. der Verordnung BGBl. Nr. 401/1996 zu führen.

Die Entscheidung

Entscheidung des UFS: Nach Ansicht des UFS war bei acht von neun innergemeinschaftlichen Fahrzeuglieferungen die Steuerfreiheit i. S. d. Art. 7 UStG 1994 zu gewähren. Strittig war insbesondere der Nachweis der Warenbewegung in das übrige Gemeinschaftsgebiet. Laut UFS waren dafür die erforderlichen Belege vorgelegt und damit die steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen eindeutig und zweifelsfrei nachgewiesen worden. Der UFS argumentierte unter Verweis auf die E...

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