Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erhöhter Wohnungsaufwand infolge einer Behinderung
Gesundheitliche bzw. körperliche Beeinträchtigungen können zu diversen Aufwendungen, wie etwa erhöhtem Wohnungsaufwand, führen. Im Abgabenrecht ist dabei relevant, ob dieser als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden kann. Die Finanzverwaltung steht einer Abzugsfähigkeit von Krankheitskosten an sich und somit auch behindertengerechten Umbaumaßnahmen – weil u. U. ein „Gegenwert“ geschaffen wird bzw. eine Vermögensumschichtung vorliegen kann – reserviert gegenüber. Dass allzu fiskalistisches Vorgehen gegenüber einer ohnehin benachteiligten Bevölkerungsgruppe überzogen ist, zeigen Beispiele aus der Judikatur. Der Beitrag versteht sich daher auch als ein emotionelles Plädoyer für eine faire(re) Behandlung Behinderter, insbesondere eine tolerante(re) Berücksichtigung derartiger Aufwendungen, ohne damit die Schaffung luxuriösen Wohnraums auf Kosten der Allgemeinheit fördern zu wollen. Er unterscheidet sich daher bewusst von einem streng „sachlich“ orientierten Fachbeitrag.
Der Begriff der Behinderung
Die Rechtsordnung enthält die Begriffe „behindert“ oder „Behinderte(r)“ bzw. „Behinderung“ oder diesen vergleichbare Ausdrücke wie „körperliches Gebrechen“, „Invalidität“ sowie „Vers...