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Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

7. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4144-7

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 15

1

Das unmittelbar vorgesetzte Kommando, das die Zustellung an Soldaten, die Präsenz- oder Ausbildungsdienst leisten, vorzunehmen hat, ist Zusteller iSd § 4 ZustG (vgl Walter/Mayer, Zustellrecht, 87; Stoll, BAO, 1096; Wessely in Frauenberger-Pfeiler/Raschauer/Sander/Wessely, Zustellrecht2, § 15 ZustG Rz 2).

1a

Die Anordnung des § 15 Abs 1 ZustG ist nicht dahingehend zu verstehen, dass den dort genannten Soldaten ausschließlich nach Abs 1 örtlich zugestellt werden müsse und jede andere Zustellung an Soldaten, die Präsenzdienst leisten, unwirksam wäre. Vielmehr handelt es sich um eine – anderen möglichen Abgabestellen nach dem ZustG gleichwertige – Sonderabgabestelle, die der Kommandostruktur des Bundesheeres Rechnung trägt und die dann zum Tragen kommt, wenn sich die Zustellbehörde zu einer Zustellung an im Präsenz- oder Ausbildungsdienst stehende Soldaten dort entschließt, wo sie örtlich einem Kommando des Heeres unterstehen. § 15 Abs 1 ZustG schließt daher nicht aus, dass der betreffenden Person auch an eine andere in Betracht kommende Abgabestelle, wie etwa an ihrer Wohnung, zugestellt werden kann ().

2

Die im § 15 Abs 2 zweiter Satz ZustG vorgesehene Begleitung des Zustellers durch einen Soldaten oder durch einen Be...

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