Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

7. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4144-7

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 17 Hinterlegung

Ritz/Koran

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
1
II.
Voraussetzungen
24
III.
Ort der Hinterlegung
58
IV.
Schriftliche Verständigung
913
V.
Abholfrist
VI.
Zeitpunkt der Zustellung
1520a
VII.
Beweisfragen
2123

I. Allgemeines

1

§ 17 ZustG gilt für mit Zustellnachweis zuzustellende Dokumente unabhängig davon, ob sie eigenhändig zuzustellen sind.

II. Voraussetzungen

2

Eine Hinterlegung setzt voraus, dass das Dokument an der Abgabestelle nicht zugestellt werden kann (weder dem Empfänger noch bei nicht eigenhändig zuzustellenden Sendungen einem Ersatzempfänger iSd § 16 ZustG) und dass der Zusteller Grund zur Annahme hat, der Empfänger (bzw Vertreter iSd § 13 Abs 3 ZustG) halte sich regelmäßig an der Abgabestelle auf.

Ebenso wie bei der Ersatzzustellung gem § 16 ZustG wird auch zur Hinterlegung zum Teil die Ansicht vertreten, dass dem Empfänger nur wegen Nichtantreffens an der Abgabestelle nicht zugestellt werden könne (vgl zB Walter/Mayer, Zustellrecht, 98). Siehe § 16 ZustG Rz 4.

Die Hinterlegung setzt kein Verschulden des Empfängers an der „Vergeblichkeit der Zustellung“ voraus ().

3

Zur Frage, was unter „Grund zur Annahme“ zu verstehen ist, siehe § 16 ZustG Rz 5-8.

4

Eine Hinterlegung hat auch bei Annahmeverweigerung ohne rechtlichen Grund ...

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