BAO | Bundesabgabenordnung
7. Aufl. 2021
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§ 7 Heilung von Zustellmängeln
Übersicht der Kommentierung
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I. Anwendungsbereich, Zustellmängel
1
§ 7 ZustG setzt keine im Inland gelegene Abgabestelle voraus () und ist auch anwendbar, wenn das Schriftstück dem Empfänger im Ausland zukommt (zB 4 Ob 374, 375/83; , ZfVB 1986/4/1818; , 96/17/0348; , 2002/17/0182; ; ).
2
Hingegen kann es nach , dahinstehen, ob § 7 ZustG bei Zustellungen im Ausland überhaupt anwendbar ist. Bei Verstößen gegen in Staatsverträgen enthaltene ausdrückliche Zustellverbote und damit unerlaubten Eingriffen in die Hoheitsrechte eines anderen Staates ist § 7 ZustG nach der Rechtsprechung (; ; ) nicht anwendbar; der VwGH begründet diese Ansicht mit dem völkerrechtlichen Grundsatz, dass Verträge nach Treu und Glauben zu erfüllen sind.
Nach (ebenso , Ro 2014/09/0059; , Ra 2015/08/0142), ist § 7 ZustG für die Frage der Heilung von Mängeln einer im Aus...