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Köck/Schmitt/Djakovic

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

Kommentar mit Rechtsprechung | §§ 1-52 und Nebengesetze

6. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4604-6

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Dokumentvorschau
Köck/Schmitt/Djakovic - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

§ 25 Absehen von der Strafe; Verwarnung

Marcus Schmitt

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Kommentar zu § 25
A.
Verwaltungsbehördliches Finanzstrafverfahren
1.
Voraussetzungen
1, 2
a)
Geringfügigkeit des Verschuldens
35
b)
Keine oder nur unbedeutende Folgen
611a
2.
Absehen von der Strafe
1214
3.
Verwarnung
a)
Spezialprävention
1517
b)
Bescheid
1823
c)
Folgen
2427
4.
Absehen von einer Anzeige
5.
Ausschluss der Anwendbarkeit des § 25 FinStrG
a)
wegen Vergehen nach § 11 Mineralölsteuergesetz
2931
b)
Wegen Vergehen nach § 8 Artenhandelsgesetz 2009
B.
Gerichtliches Finanzstrafverfahren
3242
II.
Rechtsprechung zu § 25

I. Kommentar zu § 25

A. Verwaltungsbehördliches Finanzstrafverfahren

1. Voraussetzungen

1

§ 25 FinStrG ist nur im verwaltungsbehördlichen, nicht aber im gerichtlichen Finanzstrafverfahren anzuwenden (Abs 1: die Finanzstrafbehörden, Abs 2: die Behörden und Ämter der Bundesfinanzverwaltung; Winkler in Tannert/Kotschnigg/Twardosz, FinStrG, § 25 Rz 10). Im gerichtlichen Finanzstrafverfahren kann nach § 191 StPO von der Verfolgung abgesehen werden (s Rz 32 ff).

Neben einer Entlastung der Strafverfolgungsbehörden von der Bearbeitung und Verfolgung kleinster Straftaten soll diese Bestimmung auch eine Kriminalisierung der Verdächtigen bei Kleinstdelikten hintanhalten (vgl Leitner/Brandl/Kert, FinStrG4, Rz 582).

2

Sowohl f...

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