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Köck/Schmitt/Djakovic

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

Kommentar mit Rechtsprechung | §§ 1-52 und Nebengesetze

6. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4604-6

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Dokumentvorschau
Köck/Schmitt/Djakovic - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

§ 24 Sonderbestimmungen für Jugendstraftaten

Marcus Schmitt

Übersicht der Kommentierung


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I.
Kommentar zu § 24
A.
Gerichtliches Finanzstrafverfahren
1.
Jugendstraftaten
15
2.
Familien- und jugendwohlfahrtsrechtliche Verfügungen
6
3.
Rücktritt von der Verfolgung (Diversion)
79
4.
Schuldspruch ohne Strafe
5.
Schuldspruch unter Vorbehalt der Strafe
1114
6.
Berücksichtigung besonderer generalpräventiver Gründe
15, 16
B.
Verwaltungsbehördliches Finanzstrafverfahren
17, 18
II.
Rechtsprechung zu § 24

I. Kommentar zu § 24

A. Gerichtliches Finanzstrafverfahren

1. Jugendstraftaten

1

Jugendstraftaten sind von Jugendlichen begangene Finanzvergehen (§ 1 Z 3 JGG 1988). Maßgeblich dafür ist, ob der Täter im Zeitpunkt der Begehung des Finanzvergehens Jugendlicher war. Der Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens oder der Fällung des Urteiles ist unerheblich. Zur Berechnung des Alters des Täters s Kommentar zu § 7 Abs 2 und 3 FinStrG.

2

Nach § 1 Abs 1 Z 2 JGG 1988 idF der Änderung BGBl I 2001/19 ist Jugendlicher eine Person, die das vierzehnte, aber noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat. Der Begriff „Jugendlicher“ umfasst daher die Altersgruppe der 14- bis einschließlich 17-jährigen Täter.

3

§ 24 Abs 1 FinStrG (zuletzt geändert durch BGBl I 2010/104) enthält eine taxative (Win...

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