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Köck/Schmitt/Djakovic

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

Kommentar mit Rechtsprechung | §§ 1-52 und Nebengesetze

6. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4604-6

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Köck/Schmitt/Djakovic - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

§ 19 Strafe des Wertersatzes

Elisabeth Köck

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Kommentar zu § 19
A.
Wertersatz
114
B.
Wertersatz an Stelle des Verfalles (§ 19 Abs 1 FinStrG)
1.
Unvollziehbarkeit des Verfalles (§ 19 Abs 1 lit a FinstrG)
1517
2.
Berücksichtigung des Eigentumsrechtes eines Dritten (§ 19 Abs 1 lit b FinStrG)
3.
Kein Verfallsausspruch wegen Unverhältnismäßigkeit (§ 19 Abs 1 lit c FinStrG)
C.
Wertersatz neben dem Verfall (§ 19 Abs 2 FinStrG)
D.
Höhe des Wertersatzes (§ 19 Abs 3 FinStrG)
2126a
E.
Anerkennung von Pfand- und Zurückbehaltungsrechten (§ 19 Abs 3 FinStrG)
2729
F.
Verhältnismäßigkeitsprüfung
3040
II.
Rechtsprechung zu § 19
A.
Rechtsprechung zu § 19 Abs 1
B.
Rechtsprechung zu § 19 Abs 3
C.
Rechtsprechung zu § 19 Abs 4
D.
Rechtsprechung zu § 19 Abs 5, 6

I. Kommentar zu § 19

A. Wertersatz

1

Der Wertersatz soll das Äquivalent für den nicht oder nicht zur Gänze realisierbaren Verfall sein (EB FinStrG). Auf die Nebenstrafe des Wertersatzes ist daher immer dann zu erkennen, wenn der Verfall aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht vollziehbar ist sowie in Fällen des Missverhältnisses des § 17 Abs 6 FinStrG (s dazu Kommentar § 17 Rz 67 ff). Er kommt sohin nur dann in Frage, wenn gem § 17 FinStrG eine Verfallsdrohung besteht. Der Ausspruch eines Wertersatzes nach dem FinStrG ist als Reaktion somit nur auf jene strafbaren Handlungen zulässig, für die das FinStrG den Verfall androht (Lässig in...

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