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Köck/Schmitt/Djakovic

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

Kommentar mit Rechtsprechung | §§ 1-52 und Nebengesetze

6. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4604-6

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Dokumentvorschau
Köck/Schmitt/Djakovic - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

§ 15 Freiheitsstrafen

Marcus Schmitt

Übersicht der Kommentierung


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I.
Kommentar zu § 15
A.
Strafen nach dem FinStrG
1, 2
B.
Freiheitsstrafen
3
1.
Gerichtliche Finanzvergehen
4
2.
Verwaltungsbehördliche Finanzvergehen
5, 6
3.
Jugendliche
7
4.
Allgemeines zu Freiheitsstrafen im FinStrG
8
5.
Umwandlung in Geldstrafe
8a8c
6.
Außerordentliche Strafmilderung
7.
Vollzug der Freiheitsstrafe
9, 10
C.
Folgen der Freiheitsstrafen
II.
Rechtsprechung zu § 15

I. Kommentar zu § 15

A. Strafen nach dem FinStrG

Die § 15 bis 20 FinStrG regeln folgende Strafen:

a)

Freiheitsstrafe (§ 15 FinStrG)

b)

Geldstrafe (§ 16 FinStrG)

c)

Verfall (§ 17 FinStrG)

d)

Wertersatz (§ 19 FinStrG)

e)

Ersatzfreiheitsstrafe (§ 20 FinStrG).

1

Danach sieht das FinStrG Freiheitsstrafen und Vermögensstrafen vor. Von der Lehre werden die Strafen nach der Art ihrer Verhängung auch in Haupt- und Nebenstrafen eingeteilt. Unter Hauptstrafen versteht man alle Strafen, die für sich allein zu verhängen sind. Nebenstrafen heißen Strafen, die nur in Verbindung mit einer Hauptstrafe vorkommen (Rittler I2, 302). Seit der FinStrGNov 2010 ist bei bestimmten gerichtlich zu ahnenden Finanzvergehen (§ 38a Abs 1 und Abs 2 lit a, § 39, § 40 FinStrG) die Freiheitsstrafe als primäre Strafe vorgesehen; daneben kann in bestimmten Grenzen eine Geldstrafe verhängt werden. In allen anderen Fällen stellt die (obl...

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