TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Köck/Schmitt/Djakovic

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

Kommentar mit Rechtsprechung | §§ 1-52 und Nebengesetze

6. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4604-6

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Köck/Schmitt/Djakovic - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

§ 7 [§ 11 StGB] Zurechnungsunfähigkeit

Marcus Schmitt

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Kommentar zu § 7
A.
Zurechnungs(un)fähigkeit
1
B.
Geisteskrankheiten und gleichwertige Störungen
1.
Voraussetzungen
28
2.
Geisteskrankheit
9, 10
3.
Geistige Behinderung
4.
Tiefgreifende Bewusstseinsstörung
5.
Andere schwere seelische Störungen, die einer Geisteskrankheit, der geistigen Behinderung oder einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung gleichwertig sind
13, 14
6.
Zur Zeit der Tat
7.
Diskretions- und Dispositionsfähigkeit
8.
Verminderte Zurechnungsfähigkeit
C.
Unmündigkeit
D.
Verzögerte Reife
19, 20
II.
Rechtsprechung zu § 7
A.
Rechtsprechung zu § 7 Abs 1
B.
Rechtsprechung zu § 7 Abs 2
C.
Rechtsprechung zu § 7 Abs 3

I. Kommentar zu § 7

A. Zurechnungs(un)fähigkeit

1

Das FinStrG geht (wie das StGB) grundsätzlich von der Zurechnungsfähigkeit (Schuldfähigkeit) Erwachsener aus; das Gesetz regelt ausdrücklich daher nur, unter welchen Umständen die Zurechnungsfähigkeit ausgeschlossen ist. § 7 FinStrG bedient sich dabei verschiedener Methoden: Bei der so genannten gemischten Methode (vgl zu § 11 StGB: Höpfel in WK2, § 11 Rz 2; Fuchs/Zerbes, AT I11, 22/9; Koller/Schütz in Leukauf/Steininger, StGB4, § 11 Rz 1) wird eines der im Gesetz aufgezählten biologischen Elemente (vgl Abs 1 und Abs 3) ...

Daten werden geladen...