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Köck/Schmitt/Djakovic

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

Kommentar mit Rechtsprechung | §§ 1-52 und Nebengesetze

6. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4604-6

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Dokumentvorschau
Köck/Schmitt/Djakovic - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

§§ 107 bis 108

Elisabeth Köck

Übersicht


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I.
Kommentar zu § 107108 GMSG
A.
Allgemeines
13
B.
Melde- und Sorgfaltspflichten nach dem GMSG
46
C.
Die Strafbestimmung des § 107 GMSG
7
1.
Täter
8
2.
Tathandlung
911
3.
Subjektive Tatseite
4.
Strafen
13, 14
D.
Die Strafbestimmung des § 108 GMSG
E.
Zuständigkeit und Kontrolle

I. Kommentar zu § 107108 GMSG

A. Allgemeines

1

Durch das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz (GMSG) (BGBl I 2015/16 idgF) hat der österreichische Gesetzgeber – im Rahmen des Bankenpakets – den automatischen Informationsaustauschfür Finanzkonten nach dem „Common Reporting Standard“ (CRS) der OECD in das innerstaatliche Recht umgesetzt. Durch das GMSG hat Österreich ebenso die Vorgaben der EU-Amtshilferichtlinie (Richtlinie 2014/107/EU des Rates vom zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung [ABl L 359 vom ]) – die einen verpflichtenden automatischen Informationsaustausch über definierte (Finanz-)Informationen vorsieht – innerstaatlich umgesetzt. Das GMSG gilt nicht nur im Verhältnis zu den EU-Mitgliedstaaten, sondern auch im Verhältnis zu Drittstaaten, soweit ein Übereinkommen über den Common Reporting Standard für den automatischen Informationsaustausch existiert (s a...

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