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Köck/Schmitt/Djakovic

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

Kommentar mit Rechtsprechung | §§ 1-52 und Nebengesetze

6. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4604-6

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Dokumentvorschau
Köck/Schmitt/Djakovic - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

§ 52 Selbstverschuldete Berauschung

Elisabeth Köck

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Kommentar zu § 52
1
A.
2
B.
Subjektive Tatseite (§ 52 Abs 1 FinStrG)
36
C.
Berauschung
79
D.
Finanzvergehen
1015
E.
1.
Geldstrafe
1618
2.
Freiheitsstrafe
3.
Verfall
4.
Wertersatz
II.
Rechtsprechung zu § 52 (und 287 StGB)

I. Kommentar zu § 52

1

Der Tatbestand des § 52 Abs 1 FinStrG entspricht – mit Ausnahme der Strafbestimmung – dem § 287 Abs 1 StGB, sodass die zu diesem Straftatbestand entwickelte Lehre und Rsp auch für den Bereich des FinStrG heranzuziehen ist.

A. Täter (§ 52 Abs 1 FinStrG)

2

Der Täterkreis ist unbeschränkt („wer“). Als Täter kommt aber tatsächlich nur in Betracht, wer das zugrunde liegende Finanzvergehen außerhalb des Zustandes der vollen Berauschung auch begehen könnte.

B. Subjektive Tatseite (§ 52 Abs 1 FinStrG)

3

Die selbstverschuldete Berauschung kann sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig herbeigeführt werden. Vorsatz oder Fahrlässigkeit erstrecken sich nur auf das Versetzen in einen die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rauschzustand, nicht auch auf das begangene Delikt ( [R 52/9]). Wäre dies der Fall, so läge eine actio libera in causa vor. Die Begehung einer strafbaren Handlung im Zustande schuldhafter voller Berauschung ist (nach überwiegender Auffassung) eine (objek...

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