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Köck/Schmitt/Djakovic

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

Kommentar mit Rechtsprechung | §§ 1-52 und Nebengesetze

6. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4604-6

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Dokumentvorschau
Köck/Schmitt/Djakovic - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

§ 51a

Elisabeth Köck

Übersicht


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I.
Kommentar zu § 51a
A.
Die systematische Manipulation automationsunterstützter Aufzeichnungssysteme
1.
Allgemeines
1
2.
Täter
2
3.
Tathandlung
3
4.
Subjektive Tatseite
4
5.
Strafe
5

I. Kommentar zu § 51a

A. Die systematische Manipulation automationsunterstützter Aufzeichnungssysteme

1. Allgemeines

1

Die Bestimmung des § 51a FinStrG wurde mit dem StRefG 2015/2016 (BGBl I 2015/118) in das FinStrG aufgenommen. Sie bezweckt die Bekämpfung der systematischen Manipulation automationsunterstützter Aufzeichnungssysteme (ErlRV 684 BlgNR 25. GP 4). Solche Manipulationen dienen regelmäßig der Vorbereitung von Abgabenhinterziehungen (Seiler/Seiler, FinStrG5, § 51a Rz 1). Mit § 51a FinStrG hat der Gesetzgeber somit eine auf Abgabenhinterziehung ausgerichtete Vorbereitungshandlung typisiert und für strafbar erklärt.

2. Täter

2

Täter kann grundsätzlich jedermann („wer“) sein.

3. Tathandlung

3

Die Tathandlung des § 51a FinStrG besteht in der Verfälschung von automationsunterstützt geführten, abgaben- oder monopolrechtlich zu führenden Büchern, Aufzeichnungen oder Aufzeichnungssystemen, und zwar durch Verwendung eines Programms, mit dessen Hilfe Daten verändert, gelöscht oder unterdrückt werden können. Eine derartige Manipulation ist als Finanzordnungswidrigke...

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