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Köck/Schmitt/Djakovic

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

Kommentar mit Rechtsprechung | §§ 1-52 und Nebengesetze

6. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4604-6

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Köck/Schmitt/Djakovic - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

§ 49a

Elisabeth Köck

Übersicht der Kommentierung


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I.
Kommentar zu § 49a
A.
Verletzung der Verpflichtung zur Anzeige von Schenkungen (§ 49a Abs 1 FinStrG)
1.
Täter
1
2.
Anzeigepflicht
24
3.
Tathandlung
57
4.
Strafe
8
5.
Verjährung
9, 10
6.
Subjektive Tatseite
7.
Befristete Selbstanzeigemöglichkeit
B.
Verletzung der Mitteilungsverpflichtung nach § 109b EStG (§ 49a Abs 3 FinStrG)
1.
Täter
2.
Mitteilungspflicht (§ 109b EStG)
1420
3.
Subjektive Tatseite
21, 22
II.
Rechtsprechung zu § 49

I. Kommentar zu § 49a

A. Verletzung der Verpflichtung zur Anzeige von Schenkungen (§ 49a Abs 1 FinStrG)

1. Täter

1

Täter kann grundsätzlich jedermann („wer“) sein. Tatsächlich kommen nur solche Personen als unmittelbare Täter in Betracht, die gem § 121a BAO eine Verpflichtung zur Schenkungsmeldung trifft.

Die Anzeigeverpflichtung trifft gem § 121a Abs 3 BAO zur ungeteilten Hand den Erwerber, den Geschenkgeber, Zuwendenden oder Beschwerten sowie Rechtsanwälte und Notare, wenn sie beim anzeigepflichtigen Vorgang mitgewirkt haben oder mit der Anzeige beauftragt worden sind (Ritz/Koran, BAO7, § 121a Rz 47; Petritz, Die neue Meldeverpflichtung für Schenkungen, in Fraberger/Petritz, Das neue Schenkungsmeldegesetz, 10; Adametz/Proksch/Rathgeber, Das Schenkungsmeldegesetz, 75 f; Althuber in Tannert/Kotschnigg/Twardosz, FinStrG, § 49a Rz 17; Fellner, FinStrG, § 49a Rz 4 f;

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