FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1
6. Aufl. 2024
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§ 48b Verletzung von Verpflichtungen im Barmittelverkehr
Übersicht der Kommentierung
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I. | Kommentar zu § 48b | ||
A. | Zielsetzung und Genese | ||
B. | Anmelde- und Offenlegungspflichten nach der Barmittel-VO und nach dem ZollR-DG sowie vorübergehende Einbehaltung | ||
C. | Täter | ||
D. | Tathandlungen | ||
E. | Subjektive Tatseite | ||
F. | Strafe (§ 48b Abs 2 FinStrG) | ||
G. | Konkurrenzen | ||
II. | Rechtsprechung zu § 48b |
I. Kommentar zu § 48b
A. Zielsetzung und Genese
1
Mit der Verordnung (EG) Nr 1889/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom , ABl L 309 vom , S 9, wurde die Überwachung von Barmitteln, die in die Gemeinschaft oder aus der Gemeinschaft verbracht werden, erstmals geregelt.
Die Ausarbeitung einer gemeinsamen Strategie zur Überwachung von Barmitteln bei der Einreise in das Gebiet der Union oder Ausreise aus dem Gebiet der Union war ein entscheidender Schritt der EU-Politik zur Stärkung von Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und anderen rechtswidrigen Handlungen. Die Strategie setzte die Sonderempfehlung IX der Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ (FATF) in Bezug auf Bargeldkuriere auf EU-Ebene um. Die Überwachung des grenzüberschreitenden Bargeldve...