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Köck/Schmitt/Djakovic

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

Kommentar mit Rechtsprechung | §§ 1-52 und Nebengesetze

6. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4604-6

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Dokumentvorschau
Köck/Schmitt/Djakovic - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

§ 44 Vorsätzliche Eingriffe in Monopolrechte

Ana Djakovic

Übersicht der Kommentierung


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I.
Kommentar zu § 44
A.
Monopoleingriffe
1
B.
Tabakmonopol
2, 3
1.
Täter
4
2.
Subjektive Tatseite
5
3.
Verbotene Herstellung
6, 7
4.
Verbotener Handel
816
C.
1.
Geldstrafe (§ 44 Abs 2 FinStrG)
2.
Rückfall
3.
Freiheitsstrafe
4.
5.
Wertersatz
6.
Konkurrenzen
7.
Vereinfachte Strafverfügung nach § 146 FinStrG
II.
Rechtsprechung zu § 44

I. Kommentar zu § 44

A. Monopoleingriffe

1

Mit dem EU-Beitritt ist das Salzmonopolweggefallen. Mit Ablauf des trat auch die monopolrechtliche Regelung im AlkStMG außer Kraft (vgl § 116 Abs 4 AlkStMG, idF BGBl 1996/427). Damit gibt es auch keinAlkoholmonopol mehr. Der § 44 FinStrG ist daher nur mehr für das verbliebene Tabakmonopol (im Sinne eines gewerblichen Handelsmonopols) von Relevanz. Mit der FinStrGNov 2010 wurde im § 2 Abs 3 FinStrG die Aufhebung des Alkoholmonopols und des Salzmonopols nachvollzogen.

B. Tabakmonopol

2

Den Beschränkungen des Tabakmonopolgesetzes unterliegen nach dem § 1 Abs 2 Tabakmonopolgesetz 1996 Zigaretten, Zigarren und Zigarillos, Rauchtabak (Feinschnitt für selbstgedrehte Zigaretten und anderer Rauchtabak), Tabak zum Erhitzen und Schnupftabake, auch wenn sie nur zum Teil aus Tabak bestehen.

3

Mit Wirksamkeit wurden d...

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