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Köck/Schmitt/Djakovic

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

Kommentar mit Rechtsprechung | §§ 1-52 und Nebengesetze

6. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4604-6

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Dokumentvorschau
Köck/Schmitt/Djakovic - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

§ 40 Grenzüberschreitender Umsatzsteuerbetrug

Marcus Schmitt

Übersicht


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I.
Kommentar zu § 40
A.
Allgemeines
14
B.
Täterkreis
5
C.
Objektiver Tatbestand
1.
Tathandlung
68
2.
Tatmodalitäten
9
a)
Lit a
1013
b)
Lit b
14, 15
c)
Lit c
3.
Einnahmeausfall
D.
Subjektiver Tatbestand
E.
Zuständigkeit der Europäischen Staatsanwaltschaft
F.
Strafdrohung
G.
Verhältnis zu den § 33 und 39 FinStrG

I. Kommentar zu § 40

A. Allgemeines

1

Die Bestimmung des § 40 FinStrG wurde mit dem EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019 (BGBl I 2019/62) im Umsetzung der PIF-RL (RL [EU] 1371/2017) in das FinStrG aufgenommen. Ziel ist es, die schwersten Formen des MwSt-Betruges (Karussellbetrug und Missing-Trader-Konstruktionen), aus denen eine ernsthafte Bedrohung für das gemeinsame MwSt-System der EU erwächst, zu sanktionieren (Wegner in Tannert/Kotschnigg/Twardosz, FinStrG, § 40 Rz 3; Brandl/Trubrig, Die Umsetzung der PIF-Richtlinie im Finanzstrafgesetz, in Leitner/Brandl [Hrsg], Finanzstrafrecht 2021 [2022], 98).

2

Der Gesamtschaden in zwei oder mehr Mitgliedstaaten der EU muss mindestens 10 Mio Euro (ohne Zinsen und Geldstrafen) umfassen.

3

Es wird nicht mehr auf das Bewirken einer Abgabenverkürzung, sondern auf einen Einnahmeausfall abgestellt, was einen Systembruch im FinStrG darstellt (Seilern-Aspang, taxlex 2019, ...

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