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Köck/Schmitt/Djakovic

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

Kommentar mit Rechtsprechung | §§ 1-52 und Nebengesetze

6. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4604-6

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Dokumentvorschau
Köck/Schmitt/Djakovic - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

§ 39 Abgabenbetrug

Marcus Schmitt

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Kommentar zu § 39
A.
Vorbemerkungen
14
B.
Abgabenbetrug nach § 39 Abs 1
57
1.
Falsche Urkunden, Daten oder Beweismittel (§ 39 Abs 1 lit a)
8
a)
Urkunde
9
b)
Daten
c)
Beweismittel
d)
Begriffseinschränkung
2.
Scheingeschäfte und Scheinhandlungen (§ 39 Abs 1 lit b)
13, 14
3.
Systematische Manipulation einer automationsunterstützten Anlage (§ 39 Abs 1 lit c)
C.
Abgabenbetrug nach § 39 Abs 2
15a18
D.
Begehung durch Unterlassung
E.
Strafdrohung
2022
II.
Rechtsprechung zu § 39

I. Kommentar zu § 39

A. Vorbemerkungen

1

Durch die Novellierung des Gebührengesetzes (Art VI AbgÄG 2001, BGBl I 2001/144) wurde mit Wirkung ab dem die Abgabenentrichtung mittels Stempelmarken aufgelassen. Damit haben die Tatbestände der Wertzeichenvergehen (§§ 39 und 40 FinStrG) ihre praktische Bedeutung verloren.

Mit der FinStrGNov 2010 (BGBl I 104/2010) wurden diese Tatbestände daher mit Wirkung ab ersatzlos aufgehoben. Sie sind jedoch – sofern noch relevant – gem § 265 Abs 1p FinStrG auf davor verwirklichte Tatbestände weiterhin anzuwenden (Leitner/Brandl/Kert, Finanzstrafrecht4 Rz 1991).

2

An die frei gewordene Stelle des § 39 wurde der Tatbestand des Abgabenbetruges eingefügt. Durch diesen sollen v...

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