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SWK 6, 15. Februar 2011, Seite 9

Gebäude: Aktivierungspflicht

Der Verwaltungsgerichtshof vertritt die Auffassung, dass die Ableitung einer Aktivierungspflicht (Erneuerung der Fenster und des Portals) bloß aus dem zeitlichen Zusammenhang mit dem Kaufpreis eines Gebäudes und aus dem Verhältnis der Höhe der Aufwendungen zum Kaufpreis problematisch erscheint und eine gesetzliche Grundlage dafür in Fällen wie dem vorliegenden, in denen die Aufwendungen nicht der Erlangung der betriebsbezogenen Betriebsbereitschaft dienen, nicht erkennbar ist. - (§ 4 Abs. 7 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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