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Kein Zuordnungswahlrecht beim innergemeinschaftlichen Erwerb gemischt genutzter Gegenstände
Besteuerungshoheit der Mitgliedstaaten ist zu beachten
Der UFS hat in seinerBerufungsentscheidung vom , RV/2280-W/09, entschieden, dass ein gemischt genutztes (gebrauchtes) Fahrzeug, das ein Unternehmer im Zuge der Anschaffung in Deutschland nach Österreich bringt, vollständig dem Privatbereich zugeordnet werden könne. Damit käme es nicht zu einem innergemeinschaftlichen Erwerb.
1. Sachverhalt und Entscheidung des UFS
Der Unternehmer kaufte das Gebrauchtfahrzeug (Mercedes-Benz, Typ C 270 CDI, Erstzulassung in Deutschland am ) bei einem deutschen Händler. Der österreichische Unternehmer hat dem deutschen Händler gegenüber seine UID-Nummer nicht bekanntgegeben. In der Rechnung wurde deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen. Unstrittig ist, dass das Fahrzeug vom österreichischen Unternehmer (= Erwerber) in nicht unerheblichem Ausmaß unternehmerisch genutzt wurde.
Der UFS begründet seine Entscheidung damit, dass es nach dem , Laszlo Bakcsi, Rn. 26, die im Zeitpunkt der Sachverhaltsverwirklichung in Geltung stehende 6. MwSt-RL dem Steuerpflichtigen nicht verbiete, ein Investitionsgut, das sowohl für unternehmerische als auch private Zwecke erworben wurde und auch tatsächlich gemischt genutzt wird, in vollem...