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SWK 6, 15. Februar 2011, Seite 9

Flugzeuge: Verkehrsmittel

Nach einem funktionalen Verständnis des Begriffs der Verkehrsmittel sind Flugzeuge, soweit sie zum Absetzen von Fallschirmspringern in der Luft Verwendung finden und zu diesem Zweck besondere Vorrichtungen aufweisen, nicht als Verkehrsmittel im Sinn des § 10 Abs. 2 Z 12 UStG 1994 anzusehen. - (§ 10 Abs. 2 Z 12 UStG 1994), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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