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Haushaltsbedarfsmengen für Getränke
Im Zuge einer Überarbeitung der Einkommensteuerrichtlinien 2000 wurden für Getränkelieferungen, die ab dem erfolgen, die bisher vorgesehenen Liefermengen reduziert (Rz. 4287 EStR 2000 betreffend § 1 der Gaststättenpauschalierungs-Verordnung). Da die Umsetzung dieser Änderung, die im Interesse der Bekämpfung von "Schwarzeinkäufen" erfolgt ist, jedoch in der Praxis zu Problemen führt, wird diese Maßnahme zurückgenommen. Die Rz. 4287 EStR ist daher in der vor der Änderung geltenden Fassung unverändert anzuwenden (.