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SWK 6, 15. Februar 2011, Seite 38

Steuerliche Behandlung verspätet ausgezahlter AMA-Förderungen

Im Zusammenhang mit aktuellen Betriebskontrollen durch die AMA kann es aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben zu verspäteten Auszahlungen der einheitlichen Betriebsprämie, der Zahlungen gemäß Umweltprogramm (ÖPUL) und der Ausgleichszulage kommen. Dementsprechend werden das Jahr 2010 betreffende Förderungen vereinzelt erst im Jahr 2011 ausbezahlt. Entsprechend dem für die zeitliche Zurechnung von Einnahmen geltenden Zufluss-Abfluss-Prinzip, das im Rahmen der Gewinnermittlung durch (vollständige) Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und für die Teilpauschalierung maßgeblich ist, sind diese das Jahr 2010 betreffenden Förderungen im Kalenderjahr 2011 steuerlich zu erfassen. Im Bereich der Vollpauschalierung stellt sich dieses Problem nicht, weil für die Vollpauschalierung als vereinfachte Form der Bilanzierung das Zufluss-Abfluss-Prinzip nicht anzuwenden ist. Die steuerliche Erfassung eines das Vorjahr betreffenden Zuschusses im Zuflussjahr führt regelmäßig zu einer zusammengeballten Erfassung von Zuschüssen des Vorjahres und Zuschüssen des laufenden Jahres. Dies stellt für die Betroffenen eine beträchtliche Härte dar, zumal in der Mehrzahl der Fälle die Zuschüsse jahresbezogen "richtig" ausbezahlt w...

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