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SWK 6, 15. Februar 2011, Seite 9

AMS-Vermittlungspools

Mit den vom AMS veranstalteten sog. "Vermittlungspools" wird keine einer öffentlichen Schule im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 11 lit. a UStG 1994 vergleichbare Tätigkeit in Form der Vermittlung von Kenntnissen allgemeinbildender oder berufsbildender Art oder der Berufsausübung dienenden Fertigkeiten ausgeübt. - (§ 6 Abs. 1 Z 11 lit a UStG 1994), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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