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SWK 6, 15. Februar 2011, Seite 320

Zuordnungswahlrecht für den innergemeinschaftlichen Erwerb gibt es doch!

Zuordnung zum privaten Bereich ist möglich

Dietmar Aigner und Michael Tumpel

Mayr/Ungerichtkommen in ihrer Besprechung derEntscheidung des , entgegen der vom UFS vertretenen Auffassung zum Ergebnis, dass das unionsrechtliche Mehrwertsteuersystem kein Zuordnungswahlrecht bei gemischt genutzten Gegenständen im Zusammenhang mit dem innergemeinschaftlichen Erwerb vorsehe. Der Unternehmer könne ansonsten einen gemischt genutzten Gegenstand der Besteuerungshoheit im Empfängerstaat vollständig entziehen, was nach deren Auffassung unerwünscht wäre. Wir setzen uns kritisch mit dieser These auseinander und zeigen, dass die von Mayr/Ungericht vertretene Auffassung in klarem Widerspruch zur herrschenden Ansicht,zur Rechtsprechung des EuGH,des UFSund zum Mehrwertsteuersystem der EU steht.

1. Innergemeinschaftlicher Erwerb und Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Unternehmen

Nach Art. 1 Abs. 1 UStG unterliegt der innergemeinschaftliche Erwerb im Inland gegen Entgelt der Umsatzsteuer. Die Steuerbarkeit eines innergemeinschaftlichen Erwerbs setzt u. a. voraus, dass der Erwerber den Gegenstand "für sein Unternehmen" erworben hat. Mangels spezieller Regelung richtet sich die Beurteilung, ob ein Gegenstand für das Unternehmen erworben wurde, nach einhelliger Auffa...

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