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SWK 34, 5. Dezember 2011, Seite K 17

Kursschwankungen einer Fremdwährung als ungewisse Faktoren für eine vorläufige Bescheiderlassung

Kursschwankungen einer Fremdwährung als ungewisse Faktoren für eine vorläufige Bescheiderlassung (§ 2 EStG)

Im Zusammenhang mit einer Liebhabereibeurteilung sind zukünftige Kursschwankungen einer Fremdwährung als Ungewissheit der Abgabepflicht anzusehen und berechtigen daher zur vorläufigen Bescheiderlassung (Kursschwankungen einer Fremdwährung als ungewisse Faktoren für eine vorläufige Bescheiderlassung (§ 2 EStG)).

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