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SWK 34, 5. Dezember 2011, Seite K 17

Kursschwankungen einer Fremdwährung als ungewisse Faktoren für eine vorläufige Bescheiderlassung

Kursschwankungen einer Fremdwährung als ungewisse Faktoren für eine vorläufige Bescheiderlassung (§ 2 EStG)

Im Zusammenhang mit einer Liebhabereibeurteilung sind zukünftige Kursschwankungen einer Fremdwährung als Ungewissheit der Abgabepflicht anzusehen und berechtigen daher zur vorläufigen Bescheiderlassung ().

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