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SWK 34, 5. Dezember 2011, Seite T 242

Artikel 2 - Änderung des Bundesverfassungsgesetzes über Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes

Änderung des Bundesverfassungsgesetzes über Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes

Das Bundesverfassungsgesetz über Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes, BGBl. I Nr. 61/ 1998, wird wie folgt geändert:

1. Art. 4 entfällt, die bisherigen Art. 1 bis 3 werden als Art. 2 bis 4 bezeichnet. Der neue Art. 1 samt Überschrift lautet:

"Artikel 1

Stabilitätspakt

(1) Bund, Länder und Gemeinden, diese vertreten durch den Österreichischen Gemeindebund und den Österreichischen Städtebund, haben die näheren Regelungen über die Haushaltsführung gemäß Art 13, 13a und 13b B-VG durch eine Vereinbarung über einen Stabilitätspakt festzulegen. Die Vereinbarung ist mit unbefristet in Geltung zu setzen.

(2) Bis zur Geltung des Stabilitätspaktes gemäß Abs. 1 ist der Österreichische Stabilitätspakt 2011 - soweit die Bestimmungen gemäß Art 13a bis 13c B-VG dem nicht entgegenstehen - sinngemäß anzuwenden.

S. T 243(3) Der Österreichische Stabilitätspakt 2011 tritt mit Ablauf des außer Kraft; Abs. 2 bleibt unberührt."

ErlRV: Art. 13, 13a und 13b B-VG legen die Eckpunkte für die Haushaltsführung der Gebietskörperschaften, insbesondere im Hinblick auf die unionsrech...

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