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SWK 34, 5. Dezember 2011, Seite S 1080

VwGH zum Vorsteuerabzug für eine Stiftung bei Vermietung an den Stifter

Die Vermietung einer Immobilie zu Wohnzwecken als fortlaufende Duldungsleistung kommt auch bei einer Privatstiftung als unternehmerische Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG 1994 bzw. als wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des Art. 4 Abs. 1 und 2 der 6. MwSt-RL in Betracht. Es fehlt allerdings an einer wirtschaftlichen Tätigkeit, wenn die Überlassung der Nutzung eines Wohnhauses an den Stifter/Begünstigten nicht deshalb erfolgt, um Einnahmen zu erzielen, sondern um ihm einen Vorteil zuzuwenden (Zuwendung aus der Stiftung). Die Beurteilung ist dabei anhand eines Vergleichs zwischen den Umständen vorzunehmen, unter denen das Wohngebäude dem Stifter überlassen wird, und den Umständen, unter denen die entsprechende wirtschaftliche Tätigkeit gewöhnlich ausgeübt wird. Wesentlich zur Beantwortung der Frage, ob die Nutzungsüberlassung einer Wohnimmobilie an den Stifter/Begünstigten eine unternehmerische Tätigkeit darstellt, ist somit das Vorliegen einer marktkonformen Vermietung. Wenn die belangte Behörde die Ansicht vertritt, es läge auch dann keine unternehmerische Tätigkeit vor, wenn die Vereinbarungen einem "Fremdvergleich" standhielten (und deshalb diesbezüglich auch keine weiter gehenden Erhebungen vo...

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