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Werbungskosten: Pauschalierung
• Die Verordnung BGBl. II Nr. 382/2001 bestimmt in ihrem § 5, dass dann, wenn die Pauschalbeträge in Anspruch genommen werden, daneben keine anderen Werbungskosten aus dieser Tätigkeit geltend gemacht werden können. - (§ 17 Abs. 6 EStG 1988), (Abweisung)
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