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SWK 23, 15. August 2008, Seite 44

Lehrlingsausbildungsprämie

Die Lehrlingsausbildungsprämie als Maßnahme einer steuerlichen Entlastung steht dann nicht zu, wenn der Lehrling im "Außereinkunftsbereich" (z. B. Liebhabereitätigkeiten, Beschäftigung im Haushalt) beschäftigt ist. - (§ 108f EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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