Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neues zur verpflichtenden elektronischen Einreichung von Jahresabschlüssen zum Firmenbuch
Zwischenstopp oder endgültige Lösung in Sicht?
Jahres- und Konzernabschlüsse von Kapitalgesellschaften für Geschäftsjahre, die am oder nach dem enden, sind verpflichtend elektronisch einzureichen. Ausgenommen sind lediglich sehr kleine Kapitalgesellschaften, Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Die UGB-Änderung wurde mit der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr (ERV 2006 i. d. F. BGBl. II Nr. 222/2008) präzisiert; die jüngsten Änderungen der ERV haben zu einer Ausweitung des zur Einreichung ermächtigten Personenkreises sowie der Einreichungsmodalitäten geführt.
1. Hintergrund und Entwicklung
Die elektronische Einreichung des Jahresabschlusses kann auf eine lange Vorgeschichte zurückblicken: Bereits § 277 HGB i. d. F. BGBl. I Nr. 41/2001 sah die elektronische Einreichung vor, allerdings nur auf freiwilliger Basis und im Wege der Einreichung über FinanzOnline über einen Wirtschaftstreuhänder. Die Akzeptanz in der Praxis fiel allerdings verhalten aus - so nahmen gerade 5 bis 10 % diese Möglichkeit in Anspruch.
Das Hauptargument gegen die elektronische Einreichung lag in der Befürchtung der Unternehmen vor einem Zuviel an Publizität durch die Möglichkeit der Online-Abfrage anstelle des Weges über das Firmenbuchgeric...