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SWK 23, 15. August 2008, Seite 137

Neues zur verpflichtenden elektronischen Einreichung von Jahresabschlüssen zum Firmenbuch

Zwischenstopp oder endgültige Lösung in Sicht?

Angelika Casey

Jahres- und Konzernabschlüsse von Kapitalgesellschaften für Geschäftsjahre, die am oder nach dem enden, sind verpflichtend elektronisch einzureichen. Ausgenommen sind lediglich sehr kleine Kapitalgesellschaften, Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Die UGB-Änderung wurde mit der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr (ERV 2006 i. d. F. BGBl. II Nr. 222/2008) präzisiert; die jüngsten Änderungen der ERV haben zu einer Ausweitung des zur Einreichung ermächtigten Personenkreises sowie der Einreichungsmodalitäten geführt.

1. Hintergrund und Entwicklung

Die elektronische Einreichung des Jahresabschlusses kann auf eine lange Vorgeschichte zurückblicken: Bereits § 277 HGB i. d. F. BGBl. I Nr. 41/2001 sah die elektronische Einreichung vor, allerdings nur auf freiwilliger Basis und im Wege der Einreichung über FinanzOnline über einen Wirtschaftstreuhänder. Die Akzeptanz in der Praxis fiel allerdings verhalten aus - so nahmen gerade 5 bis 10 % diese Möglichkeit in Anspruch.

Das Hauptargument gegen die elektronische Einreichung lag in der Befürchtung der Unternehmen vor einem Zuviel an Publizität durch die Möglichkeit der Online-Abfrage anstelle des Weges über das Firmenbuchgeric...

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