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SWK 23, 15. August 2008, Seite 647

Zur Abschaffung von Erbschafts- und Schenkungssteuer

Fragen und Antworten zu den Änderungen durch das Schenkungsmeldegesetz 2008

Mit dem Schenkungsmeldegesetz 2008 (SchenkMG 2008) sind im Zusammenhang mit unentgeltlichen Vermögensübertragungen mit Wirkung ab wichtige steuerliche Änderungen erfolgt:

• Es entfällt die Erbschafts- und Schenkungssteuer,

Grundstücke unterliegen stattdessen auch bei unentgeltlicher Übertragung der Grunderwerbsteuer,

• die Schenkung anderer Vermögenswerte (Sparbücher, Aktien, Betriebe etc.) muss ab einer gewissen Betragsgrenze dem Finanzamt gemeldet werden,

• bei unentgeltlichem Erwerb von Mietgebäuden ist bei Ermittlung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung die Absetzung für Abnutzung (AfA) des Rechtsvorgängers fortzusetzen (keine Aufwertung auf die fiktiven Anschaffungskosten mehr möglich),

• für Stiftungen halbiert sich der Eingangssteuersatz grundsätzlich auf 2,5 %; eine steuerneutrale Substanzauszahlung ist möglich.

1. Grundsätzliches

1.1. Welche Erwerbe von Todes wegen und Schenkungen unter Lebenden unterliegen noch der Erbschafts- und Schenkungssteuer?

Für Erbschaften, bei denen der Erblasser vor dem verstorben ist, ist Erbschaftssteuer wie bisher zu entrichten. Für Schenkungen unter Lebenden ist Schenkungssteuer zu entrichten, wenn die Übergabe des geschenkten Vermögens...

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