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SWK 23, 15. August 2008, Seite 44

USt: Seminarleistungen

Seminarleistungen sind keine unselbständigen Nebenleistungen der Beherbergungsleistungen und unterliegen nicht dem begünstigten Steuersatz. - (§ 10 Abs. 2 Z 4 lit. b UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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