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SWK 23, 15. August 2008, Seite 617

LStR 2002 - 1. Wartungserlass 2008

Das BMF hat soeben mit Erlass vom , GZ BMF-010222/0157-VI/7/2008, Änderungen der LStR 2002 veröffentlicht. Im Rahmen der "1. laufenden Wartung 2008" werden vor allem die gesetzlichen Änderungen des Abgabensicherungsgesetzes 2007, die Reisekosten-Novelle 2007, sonstige gesetzliche Maßnahmen, wesentliche höchstgerichtliche Entscheidungen sowie wesentliche Aussagen des Salzburger Steuerdialoges 2007 in die LStR 2002 eingearbeitet. Die Lohnsteuerrichtlinien 2002 i. d. F. des 1. Wartungserlasses 2008 sind ab generell anzuwenden. Bei Lohnsteuerprüfungen für vergangene Lohnzahlungszeiträume und auf offene Veranlagungsfälle (insbesondere Veranlagung 2007 oder bei Anträgen gem. § 299 BAO) sind die Lohnsteuerrichtlinien 2002 anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen, Verordnungen oder günstigere Regelungen in den Lohnsteuerrichtlinien Gültigkeit hatten. Eine geänderte Rechtsansicht stellt keinen Wiederaufnahmegrund gemäß § 303 BAO dar. Volltext des LStR-Wartungserlasses in der Findok unter

https://findok.bmf.gv.at/findok/link?gz=%22BMF-010222%2F0157-VI%2F7%2F2008 %22&gueltig=20080704&bereich=eas-info,er

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