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SWK 23, 15. August 2008, Seite T 163

Sind enge Kontakte zur Wirtschaft (un)bedenklich?

Welche Nebentätigkeiten sind erlaubt?

Hochrangige Finanzbeamte haben manches Mal mehr oder weniger enge Kontakte zur Wirtschaft. Der Konnex entspringt oft aus dem Beruf heraus: So müssen auch Behördenvertreter unter den Mitgliedern des Aufsichtsrats von Banken sein. Der Kontakt kann aber auch durchaus ein freiwilliger sein, wenn etwa Beamte und Steuerberater in ein und derselben Firma sind. Dann stellt sich die brisante Frage: Was dürfen Finanzbeamte neben ihrem Beruf machen, und ab wann wird es bedenklich?

Schiefe Optik

Die Frage ist nicht nur theoretischer Natur, sondern fußt auf einer tatsächlichen - hier exemplarisch - dargestellten Begebenheit. Nach dem Bericht einer Tageszeitung, der durch das Firmenbuch Bestätigung erfährt, ist ein Leiter eines Großbetriebsprüfungsamts, dessen fachlicher Ruf außer Zweifel steht, gemeinsam mit Steuerberatern an Firmen beteiligt und hält Anteile an einer Unternehmensberatungsfirma. Die Optik mag schief erscheinen, doch Gesetzgeber und Finanzministerium haben mit derartigen Verstrickungen zwischen Steuerprüfung, also dem Aufspüren möglicherweise am Fiskus vorbeijonglierter Gewinne, und Steuerberatung, also der professionellen Anleitung zu derartigen Jonglierakten, offenbar kein Probl...

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