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SWK 1, 1. Jänner 2007, Seite 2

Beamte: Zeugenaussagen

Zeugenaussagen eines Beamten des Exekutivdienstes sind auf Grund einer in Ausübung des Exekutivdienstes getroffenen Wahrnehmung gemäß § 145 BDG 1979 als Dienstzeit und damit als Dienstverrichtung zu qualifizieren. - (§ 20 Abs. 1 Z 2 RGV 1955), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

(, 0037)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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