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OGH: Bestandvertrag auf unbestimmte Zeit kann verbüchert werden
In seiner Entscheidung vom , 5 Ob 90/06f, lässt der Oberste Gerichtshof erstmals auch die Verbücherung eines auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Bestandvertrages zu, wenn eine Einschränkung der Kündigungsmöglichkeiten des Bestandgebers vereinbart ist. In Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung schließt sich der OGH nunmehr den Argumenten der Lehre an, wonach eine Einschränkung der Kündigungsmöglichkeiten des Bestandgebers auch bei Bestandverträgen auf unbestimmte Zeit durchaus Sinn ergibt. Die Verbücherung eines Bestandvertrages soll den Bestandnehmer davor schützen, die Bestandsache an den Erwerber zu einem früheren Zeitpunkt herausgeben zu müssen, als der Veräußerer sie ihm hätte abverlangen können. Dieser vom Gesetzgeber beabsichtigte Schutz legt es nahe, die in § 105 ABGB normierte Verbücherungsmöglichkeit auch auf solche Verträge auszudehnen. Zum Volltext unter: http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=l&v=jus&db=JUST&t=doc4.tmpl &s=(5Ob90/06f)