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SWK 1, 1. Jänner 2007, Seite 27

Kurzfristige PKW-Anmietung durch einen Unternehmer und Vorsteuerabzug

Umsatzsteuerprobleme in Frage und Antwort

Gerhard Gaedke und Michael Tumpel

Ein Unternehmer mietet kurzfristig ein Kfz an. Liegt nun eine Personenbeförderungsleistung und damit die Berechtigung zum Vorsteuerabzug vor?

Antwort: § 12 Abs. 2 Z 2 b UStG 1994 statuiert:

"Nicht als für das Unternehmen ausgeführt gelten Lieferungen, sonstige Leistungen oder Einfuhren,

b) die im Zusammenhang mit der Anschaffung (Herstellung), Miete oder dem Betrieb von Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen oder Krafträdern stehen, ausgenommen Fahrschulkraftfahrzeuge, Vorführkraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge, die ausschließlich zur gewerblichen Weiterveräußerung bestimmt sind, sowie Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80 % dem Zweck der gewerblichen Personenbeförderung oder der gewerblichen Vermietung dienen.

Der Bundesminister für Finanzen kann durch Verordnung die Begriffe Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen näher bestimmen. Die Verordnung kann mit Wirkung ab erlassen werden".

Kurzfristige Vermietung von Kfz (Leihwagen) zählt zur gewerblichen Vermietung. Der Vorsteuerabzug steht in diesem Fall dem Vermieter zu, dem Mieter nur, wenn er selbst unter die Ausnahmeregelung fällt (Ruppe, UStG3, § 12 Tz. 137).

Davon zu unterscheiden ist eine Personenbeförderungsleistung; wird diese mit einem fremden Kfz in An...

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