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SWK 1, 1. Jänner 2007, Seite R 1

Rechtsmittelverfahren: Pauschalgebühr

Nach TP 2 GGG bemisst sich die Pauschalgebühr für das Rechtsmittelverfahren nach dem Berufungsinteresse. - (TP 2 GGG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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