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Aktuelle Liste der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften gem. § 6b KStG 1988
Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften sind in dem in § 5 Z 14 KStG genannten Umfang bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 6b KStG von der Körperschaftsteuer befreit. Das BMF hat das Vorliegen der Voraussetzungen zu bescheinigen und sämtliche Aktiengesellschaften, die diese Voraussetzungen erfüllen, gemäß § 6 Abs. 3 KStG 1988 in der Fassung des BGBl. I Nr. 144/2001 einmal jährlich im "Amtsblatt der Österreichischen Finanzverwaltung" zu veröffentlichen. Eine Liste für 2006 findet sich auf der BMF-Website unter http://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/Krperschaftsteuer/Mittelstandsfinanzi_5536/_start.htm