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Lieferschwelle: Versandhandel
• Unbeschadet der (auch) für das Streitjahr 1995 geltenden Stammfassung des Art. 3 Abs. 5 UStG 1994 waren jene Umsätze des Jahres 1995, die vor Überschreiten der Lieferschwelle erzielt worden sind, nicht der Versandhandelsregelung zu unterziehen. - (Art. 3 Abs. 5 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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