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Nochmals: Gewerbliche Verlustmodelle als Pensionsvorsorge
Replik zu SWK-Heft 33/2006, Seite T 115
Unter der Überschrift "Gewerbliche Verlustmodelle als Pensionsvorsorge" meint der Steuerinsider, dass spätere Gewinne der Sozialversicherung unterliegen.
"Denn der Sozialversicherung unterliegen sämtliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb, auch wenn sie nur als Beteiligter an einer gewerblichen GmbH & Co KEG oder nur an einer KEG oder KG erzielt werden" (SWK-Heft 33/2006, Seite T 115).
Das würde so nur dann zutreffen, wenn dieser Beteiligte als persönlich haftender Gesellschafter an einer solchen Gesellschaft beteiligt ist. Aus dem Artikel lässt sich dieser Sachverhalt nicht ablesen. Vielmehr wird es der Normalfall sein, dass eine derartige Beteiligung als Kommanditist gehalten wird.
Welche Sozialversicherungspflicht kann für einen Kommanditisten entstehen?
a) bei entsprechender Betätigung in der Gesellschaft ist eine Versicherungspflicht als Dienstnehmer gem. § 4 (2) ASVG oder als freier Dienstnehmer gem. § 4 Abs. 4 ASVG denkbar. Dies kann bei einer rein "kapitalistischen" Beteiligung ausgeschlossen werden.
b) Als Alternative einer möglichen Sozialversicherungspflicht verbleibt nur § 2 Abs. 1 Z 4 GSVG als sog. "neuer Selbständiger". Hier ist zu unterscheiden zwischen sog. "Altfällen" und "Neufällen".
"Altfälle" betreffen solche, deren...