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SWK 10, 1. April 2007, Seite R 19

DBA-Belgien: Ansässigkeitsbescheinigung

Die Erteilung einer Ansässigkeitsbescheinigung setzt voraus, dass der Antragsteller ein rechtliches Interesse an ihrer Ausstellung, sohin an einer Entlastung im jeweiligen ausländischen Staat hat. - (§ 3 DVO DBA-Belgien, BGBl. Nr. 216/1974), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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