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SWK 10, 1. April 2007, Seite R 19

Ausgleichsabgabe NÖ

Nach § 41 Abs. 1 NÖ BauO 1996 hat der Bauherr oder der Eigentümer des Bauwerks für die nach § 63 Abs. 3 leg. cit. festgestellte Anzahl von Stellplätzen eine Ausgleichsabgabe zu entrichten. - (§ 41 Abs. 1 NÖ BauO 1996), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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