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Werbungskosten: Sprachkurse
• Nach der Rechtsprechung des VwGH zur Abzugsfähigkeit von Sprachkursen für die Rechtslage vor der Neuregelung durch Bundesgesetz BGBl. I Nr. 106/1999 sind Kosten eines Sprachkurses als Werbungskosten abzugsfähig, wenn der Kurs auf den Beruf des Abgabepflichtigen abgestellte Sprachkenntnisse vermittelt, während keine abzugsfähigen Werbungskosten vorliegen, wenn der Sprachkurs inhaltlich eine allgemeine Sprachausbildung bietet. - (§ 16 Abs. 1 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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