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Deutsches Bewertungs- und Erbschaftssteuerrecht ist ebenfalls verfassungswidrig
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hat mit Beschluss vom , 1 BvL 10/02, festgestellt, dass die aktuell geltende Erhebungspraktik für die Erbschaftssteuer in Deutschland verfassungswidrig ist, weil sie an Werte knüpft, deren Ermittlung bei Grundvermögen und sonstigen bestimmten Vermögensgattungen (Betriebsvermögen, Anteilen an Kapitalgesellschaften und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben) unterschiedlich sei und damit den Anforderungen des Gleichheitssatzes nicht genüge. Das BVerfG hat den BRD-Gesetzgeber zudem aufgefordert, für eine realitätsgerechte Abbildung von Wertverhältnissen zu sorgen. Nähere Einzelheiten zur auch aus österreichischer Sicht interessanten deutschen Diskussion um eine "Reparatur" der Erbschaftssteuer bringt ein Beitrag von Dipl.-Betriebwirt (FH) Anton-Rudolf Götzenberger in der März-Ausgabe der SWI.