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SWK 10, 1. April 2007, Seite R 19

Naturschutzabgabe Vlbg.

Abgesehen von der Ausnahmebestimmung des § 13 Abs. 3 Vlbg. NSchG wird der Abgabentatbestand (Naturschutzabgabe) bereits durch das Faktum des Abbauens verwirklicht. Daher kommt es auch nicht darauf an, ob eine Abbaumaßnahme nur eine vorübergehende oder eine dauerhafte Materialentnahme zum Zweck hat. - (§ 13 Vlbg. Naturschutzabgabegesetz), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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