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Altenheim eines Sozialhilfeverbands
Körperschaftsteuerbefreiung führt zum Prämienausschluss
(B.R.) Ein durch einen Sozialhilfeverband betriebenes Alten- bzw. Pflegeheim stellt i. d. R. einen unentbehrlichen Hilfsbetrieb einer gemeinnützige bzw. mildtätige Zwecke verfolgenden Körperschaft dar. Da ein derartiger Betrieb von der Körperschaftsteuer befreit ist, können Prämien gemäß §§ 108c ff. EStG 1988 (z. B. Bildungsprämie, Investitionszuwachsprämie bzw. Lehrlingsausbildungsprämie) nicht geltend gemacht werden ().
1. Ausgangslage
Ausgangspunkt des Berufungsfalls war die abgabenrechtliche Beurteilung und die damit verbundene Möglichkeit einer Gewährung von im EStG 1988 normierten Prämien des Betriebs von Alten- und Pflegeheimen eines Sozialhilfeverbands, einer Körperschaft öffentlichen Rechts, in einem politischen Bezirk. Die Aufnahmebedingungen in derartige Heime sind in Sozialhilfegesetzen der Bundesländer (hier: Oberösterreich) bzw. in Alten- und Pflegeheimverordnungen geregelt. Daraus ergibt sich zusammengefasst, dass für eine Heimunterbringung grundsätzlich alle älteren bzw. pflegebedürftigen Personen des jeweiligen politischen Bezirks in Betracht kommen. Darüber hinaus hat auf Antrag eines anderen regionalen Heimträgers für Bewohner, die sich in deren politischen Bezirk a...